Nachrichten Steuern und Recht
20.11.2024
Auch im vierten Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie reißen die Zusatzbelastungen in den Kanzleien nicht ab. Und abermals naht ein Fristende, nämlich zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023. Der DStV bittet daher erneut nachdrücklich um zeitlichen Aufschub.