BGH zur Frage der Schätzung des merkantilen Minderwerts (Wertverlust trotz Instandsetzung) eines Unfallfahrzeugs

Nachrichten Steuern und Recht
07.08.2024
Der BGH entschied, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Wurde der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist ein dem "Umsatzsteueranteil" entsprechender Betrag vom Minderwert abzuziehen (Az. VI ZR 188/22).