BFH zur Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem 01.08.2022

Nachrichten Steuern und Recht
06.06.2024
Der BFH entschied, dass für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte vor dem 01.08.2022 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gem. § 52d Satz 1 oder 2 FGO bestand, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter i. S. d. § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte (Az. VII R 34/22).