Nachrichten Steuern und Recht
03.04.2025
Der BFH hat die Frage geklärt, ob die gewinnerhöhende Hinzurechnung von in Vorjahren in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträgen im Jahr der Investition die Höhe des Kapitalkontos im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG beeinflusst (Az. IV R 28/23).