BFH zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I)

Nachrichten Steuern und Recht
17.04.2025
Der BFH hatte zu klären, ob Beitragszahlungen an ein Fitnesscenter auch dann als umsatzsteuerpflichtige Entgelte anzusehen sind, wenn das Fitnesscenter auf Grund einer vorübergehenden, pandemiebedingten Schließung keine Nutzung seiner Räumlichkeiten anbieten kann (Az. XI R 5/23).