BFH: Steuerermäßigung für die Lieferung von Kunstgegenständen durch den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG)

Nachrichten Steuern und Recht
15.02.2024
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der ermäßigte Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG auch bei der Lieferung von Kunstgegenständen durch eine GbR zur Anwendung kommt, wenn der Urheber der Kunstgegenstände an der GbR beteiligt ist und die GbR keinen eigenen schöpferischen Beitrag geleistet hat (Az. XI R 15/20).