BFH: Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten

Nachrichten Steuern und Recht
12.12.2024
Der BFH hatte zu klären, ob es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten handelt, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder ob es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung handelt (Az. II R 43/22).