BFH: Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

Nachrichten Steuern und Recht
21.03.2024
Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. So entschied der BFH (Az. VI S 24/23).