BFH: Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

Nachrichten Steuern und Recht
13.06.2024
Der BFH entschied, dass die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO auch zulässig ist, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist (Az. IX R 20/23).