Begrenzung von Corona-Überbrückungshilfe auf maximal 54,5 Mio. Euro ist rechtmäßig

Nachrichten Steuern und Recht
17.09.2024
Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen stellten Bund und Länder Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen bereit, die auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller gedeckelt waren. Darin sieht das VG Köln zwar eine Benachteiligung großer Unternehmen, diese sei aber gerechtfertigt (Az. 16 K 5228/22).