Bayerisches Landessozialgericht erkennt Thrombose nicht als Corona-Impfschaden an

Nachrichten Steuern und Recht
17.05.2024
Für den „Nachweis“ des Zusammenhangs zwischen einer Unterschenkelvenenthrombose und einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 genügt zwar der Beweismaßstab der Wahrscheinlichkeit. Fehlende konkurrierende Ursachen reichen aber nicht aus. So das LSG Bayern (Az. L 15 VJ 2/23).