Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG – Basiszins zum 2. Januar 2024

Nachrichten Steuern und Recht
09.01.2024
Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2024 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gemäß § 18 des InvStG erforderlich ist (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10038 :008).