Außereheliche Beziehung mit Folgen ist nicht immer ein Härtefall

Nachrichten Steuern und Recht
08.04.2024
Das OLG Zweibrücken entschied, dass eine Ehefrau, die aufgrund einer außerehelichen Beziehung ein Kind erwartet, sich nicht wegen unzumutbarer Härte vor Ablauf des sog. Trennungsjahres scheiden lassen kann (Az. 2 WF 26/24).