Auch eine Fahrt ohne Kunden kann für einen Fahrtrainer betrieblich veranlasst und daher gesetzlich unfallversichert sein

Nachrichten Steuern und Recht
10.04.2024
Der Unfall eines selbstständigen Motorad-Fahrtrainers auf einer Fahrt ohne Kunden unterfällt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Fahrt der Erkundung einer geeigneten Strecke für ein Fahrtraining dient und nicht aus privaten Gründen erfolgt. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 8 U 3350/22).