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Ansprüche aus sog. Tierhalterhaftung können bei eigenem Verschulden ausscheiden
Nachrichten Steuern und Recht
02.09.2024
Ansprüche aus sog. Tierhalterhaftung können bei eigenem Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst und einer mitwirkenden Gefahr des eigenen Hundes ausscheiden. So entschied das LG Köln (Az. 2 O 207/23).
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